Nehmen Sie sich eine Minute Zeit, um unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen.

Die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur innerhalb Dänemarks.

§1 Angebot und Annahme

(a) Jedes Angebot von Luxega ist für den Käufer verbindlich, wenn es von ihm angenommen wird. Ein vom Käufer angenommenes Angebot kann von Luxega später nicht mehr geändert werden.

(b) Angebote von Luxega an den Käufer haben eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Ausstellung, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen Luxega und dem Käufer vereinbart. Bestellungen können ohne die schriftliche Zustimmung von Luxega weder ganz noch teilweise storniert oder geändert werden.

(c) Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Annahme des Käufers bei Luxega eingegangen ist. Der Käufer ist uneingeschränkt berechtigt, die Waren an Unterlieferanten weiterzuverkaufen.

§2 Preise

(a) Die Preise sind in Katalogen und/oder Warenverzeichnissen angegeben.

(b) Die Preise sind in DKK, EUR oder USD angegeben und verstehen sich ohne Transport, Versicherung und WEEE-Steuer.

(c) Alle Preise für Beleuchtungskörper beinhalten Leuchtmittel und Treiber, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen Luxega und dem Käufer vereinbart.

(d) Die Preise beinhalten die Originalverpackung der Produkte. Die Verpackung ist mit einem beschreibenden Text in Form eines Aufklebers versehen oder auf die Verpackung aufgedruckt. Der beschreibende Text enthält mindestens die folgenden Angaben:

Beschreibung des Inhalts, z. B. Art der Lichtquelle, Wattleistung, Spannung, Stromstärke, Produktcode, Farbe, Wattleistung (W), Volt (V), CE-Kennzeichnung, etwaige Einstufung (Grad des Schutzes von Personen gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen 1, 2, 3 ).

Bei Bestellungen von mehr als 1.000 Stück eines Produktcodes steht es dem Käufer frei, das Design und Layout der Verpackung zu ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Logo, die EAN-Nummer und den Text.

(e) Die Preise enthalten die geforderten Unterlagen zu den Produkten, die für einen Weiterverkauf in Europa erforderlich sind. Luxega verfügt über die folgenden Zertifikate: CE, RoHS-Richtlinie (EU-Richtlinie 2002/95/EG), TM-21, LM-79 Berichte und eine EG-Konformitätserklärung für alle Produkte. Der Käufer hat jederzeit die Möglichkeit, die Zertifikate für das gekaufte Produkt zu erhalten und abzurufen.

(f) Die für die Produkte angegebenen Preise beinhalten die komplette Verpackung der Bestellung, d.h. Luxega verpackt die Produkte sicher in Karton-, Holz- oder Kunststoffkisten. Die Verpackung muss die Produkte sowie eine Sicherheitsverpackung in Form von Karton und/oder Schaumstoff enthalten.

(g) Der Käufer muss über jede Änderung der Preise der Produkte innerhalb von 7 Tagen nach der Änderung informiert werden. Preisänderungen sind nicht möglich, wenn die Angebote bereits abgeschlossen und angenommen wurden.

§3 Produkte

(a) Alle Produkte enthalten eine Gebrauchs- und/oder Montageanleitung in englischer Sprache, es sei denn, zwischen Luxega und dem Käufer wurde in jedem Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart.

(b) Die IP-Einstufung wird in einem professionellen Labor geprüft. Die Produkte müssen ein Bewertungssymbol (Schutzgrad für Personen gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen) tragen, das eine Bewertung von 2 oder 3 angibt.

(c) Die Produkte müssen mit der Angabe von Volt (V), Watt (W) und Typ gekennzeichnet sein.

(d) Alle Produkte haben eine CE-Kennzeichnung, die nicht abgerieben werden kann. Luxega ist für das Vorhandensein der Kennzeichnung verantwortlich.

(e) Falls die Gefahr besteht, dass gefährliche Teile zugänglich sind, muss ein Schutzleiter (grün/gelb) vom Kabel, das mit dem Leuchtenkörper verbunden ist, verlegt werden.

§4 Gewährleistung

Luxega haftet für Mängel, die innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ab dem Datum des ursprünglichen Kaufs geltend gemacht werden. Die Garantiezeit wird nur durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Käufer und Luxega verlängert. Die Verpflichtung setzt voraus, dass der Käufer in der Lage ist, nachzuweisen, dass die Ware ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit professionellen Elektroinstallationskenntnissen und den Anweisungen von Luxega installiert, verwendet, gelagert und gewartet wurde.

Innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ab dem ursprünglichen Kauf wird Luxega dokumentierte Mängel durch Reparatur oder Austausch beheben. Wenn zwischen dem Käufer und Luxega vereinbart wurde, dass Luxega die Nachbesserung vornimmt, darf nur Luxega, einschließlich der Unterlieferanten, die Nachbesserung/Ersatzlieferung vornehmen. Wenn der Käufer aus irgendeinem Grund eine andere Person als Luxega, einschließlich Unterlieferanten, einsetzt, erlischt das Recht auf Gewährleistung.

Der Käufer ist nicht berechtigt, andere Rechtsbehelfe als diese Abhilfeverpflichtung wegen Vertragsverletzung geltend zu machen.

Die Garantie erstreckt sich auf Qualitätsprobleme, Defekte und jede andere Nichtkonformität, die den Gebrauch und den Wert der Produkte beeinträchtigen kann. Die Garantie gilt nicht, wenn die Leuchte nicht für den Zweck verwendet wird, für den sie konzipiert wurde. Eine Leuchte gilt nicht als mangelhaft, wenn nur einzelne LED-Komponenten kein Licht abgeben, sofern die Anzahl der nicht funktionsfähigen Komponenten weniger als 10 % der Gesamtzahl der LED-Komponenten in der Leuchte beträgt.

(c) Die Garantie gilt nicht bei Verlust oder Beschädigung des Geräts aufgrund von: Unsachgemäße Installation oder Platzierung der Produkte, unsachgemäße Lagerung oder Wartung, Fahrlässigkeit, Missbrauch, Fehlgebrauch, falsche Handhabung, Schäden durch Feuer, Unruhen, Vandalismus, korrosive Umgebungsinstallationen, Stromstöße, unsachgemäße Stromversorgung, elektrische Stromschwankungen, induzierte Schwingungen, harmonische Oszillation oder Resonanz in Verbindung mit der Bewegung von Luftströmen um die Leuchte, Nichteinhaltung der von Luxega bereitgestellten Installations-, Wartungs- oder Umgebungsanweisungen oder geltender elektrischer Vorschriften oder unsachgemäße Bedienung der Leuchte durch eine andere Person als Luxega oder deren autorisierten Serviceanbieter.

(d) Die Garantie gilt nur für neue Teile. Direkte oder indirekte Kosten, wie z.B. Installationskosten, werden nicht erstattet. Installationskosten werden nur dann übernommen, wenn der Käufer einen Full-Service-Vertrag mit Luxega abgeschlossen und bezahlt hat. Der Abschluss eines solchen Vertrages macht Luxega haftbar für Elektroinstallationsarbeiten im Zusammenhang mit dem Austausch der defekten Beleuchtung.

(f) Luxega behält sich das Recht vor, die Garantie jederzeit zu ändern.

§5 Zahlung

(a) Die Zahlung erfolgt nach der endgültigen Annahme des Angebots. Die Zahlungsbedingungen sind auf der Rechnung angegeben.

(b) Die Zahlung erfolgt in DKK, EUR oder USD, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes zwischen dem Käufer und Luxega vereinbart.

(c) Bei Bestellungen mit einer Auftragssumme von weniger als 75.000 DKK ist die Zahlung spätestens 8 Tage nach Lieferung an den Käufer fällig.

(d) Bei Aufträgen mit einer Auftragssumme von mehr als 75.000 DKK kann Luxega prüfen, ob der Kunde 30 % des Rechnungsbetrags spätestens 4 Tage nach Annahme des Angebots und 70 % spätestens 8 Tage nach Lieferung zahlen muss.

(e) Bei nicht fristgerechter Zahlung werden ab dem Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von 1,5 % pro angefangenem Monat berechnet.

§6 Schifffahrt

(a) Alle Waren werden von Dänemark aus versandt, sofern nicht anders vereinbart.

(b) Sofern nicht anders vereinbart, gehen alle Transportkosten und -aufwendungen zu Lasten des Käufers, einschließlich der Kosten für die Versicherung gegen Verlust oder Beschädigung während des Transports.

(c) Die Produkte werden mit einem von Luxega ausgewählten Spediteur versandt. Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Versand gehen zu Lasten des Käufers.

(d) Luxega ist dafür verantwortlich, dass die Waren bis zur Übergabe der Produkte an den Spediteur nicht beschädigt werden oder verloren gehen.

(e) Produkte, die in Partien von nicht mehr als 70 kg und L 180 x B 120 x H 150 cm versandt werden, werden als Pakete versandt. Übersteigt ein Paket/eine Partie 70 kg, werden die Produkte auf Paletten versandt.

(f) Der Käufer kann von Luxega Informationen über Verpackung, Gewicht, Anzahl der Packstücke und Größen erhalten. Diese Informationen müssen dem Käufer vor Beginn der Produktion zur Verfügung stehen.

(g) Bestellungen über 500 kg werden per Schiff versandt und der Versand muss zwischen Luxega und dem Käufer für jede einzelne Bestellung vereinbart werden.

§7 Lieferung

(a) Zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung wird die Lieferzeit für die Produkte vom Käufer akzeptiert. Die Lieferzeit wird auf der Grundlage der Produktionszeit der Produkte und der Gesamtlieferzeit des Spediteurs berechnet.

(b) Luxega ist für Lieferverzögerungen verantwortlich, jedoch nur in Bezug auf die Produktionszeit und nicht für eventuelle Verzögerungen beim Spediteur.

(c) Für den Fall, dass die Verzögerung auf die Verantwortung von Luxega zurückzuführen ist und innerhalb von 10 Kalendertagen keine Lösung gefunden werden kann, ist der Käufer berechtigt, die Bestellung zu stornieren, ohne dass ihm irgendwelche Kosten entstehen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Käufers, Luxega am 10. Kalendertag schriftlich über eine Stornierung des Kaufs zu informieren. Kalendertag schriftlich mitzuteilen. Falls eine solche Verzögerung eintritt und Luxega eine Vorauszahlung erhalten hat, muss dieser Betrag innerhalb von 14 Tagen an den Käufer zurückerstattet werden. Die Stornierung einer Bestellung kann nicht mehr erfolgen, nachdem die Ware an den Käufer geliefert wurde, siehe §8 über die Rückgabe von Produkten.

§8 Rückgabe von Produkten

(a) Die Rückgabe von Produkten muss schriftlich zwischen dem Käufer und Luxega vereinbart werden.

(b) Alle Kosten, einschließlich Transport und Versand usw., gehen zu Lasten des Käufers.

(c) Die Produkte müssen in der ungeöffneten Originalverpackung zurückgeschickt werden.

(d) Im Falle einer Rücksendung wird Luxega 35% des Bestellwertes in Rechnung stellen. Luxega ist berechtigt, die Rückgabe von Produkten abzulehnen.

(e) Luxega hat das volle Recht, die Rückgabe der Produkte abzulehnen.

§9 Verantwortung

(a) Der Käufer ist in keiner Weise für die Herstellung von Luxega der Produkte verantwortlich.

(b) Luxega ist nicht verantwortlich für Lieferverzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Annahme früherer Aufträge, Streik, Feuer, Unfall, Aussperrung, Aufruhr, Krieg, Verzögerungen, die durch Subunternehmer oder Lieferanten oder durch den Käufer verursacht werden, technische Schwierigkeiten, Versagen oder Ausfall von Maschinen oder Komponenten, die für die Auftragsabwicklung notwendig sind, Unmöglichkeit der Beschaffung oder erhebliche Preiserhöhungen bei Arbeitskräften oder Materialien oder Produktionsanlagen, Einschränkung oder Versagen der Beschaffung von angemessener elektrischer oder sonstiger Energieversorgung oder Einhaltung von Gesetzen (höhere Gewalt).

(c) Luxega haftet nicht für Folgeschäden des Käufers oder dessen Einkommensverluste oder andere indirekte Verluste.

(d) Die Gesamthaftung von Luxega in Bezug auf eine mangelhafte Leuchte ist in jedem Fall auf den Kaufpreis des mangelhaften Produkts beschränkt.

(e) Luxega garantiert, dass bei der Produktion keine Kinderarbeit eingesetzt wird.

§10 Urheberrecht an Bildern und Texten

Der Käufer ist berechtigt, alle von Luxega zur Verfügung gestellten Bilder und Texte zu verwenden, wie sie auf der Website und im Katalog von Luxega zu sehen sind. Alle Urheberrechte liegen jedoch bei Luxega.

Luxega ist berechtigt, die gelieferten Produkte in ihrer Umgebung in den Räumlichkeiten des Käufers zu fotografieren und zu filmen.